Ich wurde 1990 als einer der ersten Hamburger Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigt. Zu meinen Auftraggebern gehören seither insbesondere
Gerne führe ich für Sie die Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 des Baugesetzbuches durch. Mögliche Anlässe einer Verkehrswert-Berechnung sind z. B.
Als Objekte einer Wertermittlung kommen alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Betracht. Verkehrswerte können berechnet werden für
Eine Liste der von mir benötigten Unterlagen finden Sie hier (pdf-Ansicht)
Je nach Aufgabenstellung und Art des Bewertungsobjekts
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die der Immobilieneigentümer gegenüber der Baubehörde eingegangen ist. Zu den Baulasten gehören z. B. die Übernahme von Abstandsflächen, Stellplatzverpflichtungen u. ä.
Andere öffentliche Beschränkungen können sich beispielsweise aus Sanierungs- und Erhaltungssatzungen oder aus Bestimmungen zum Denkmalschutz ergeben.
Der Verkehrswert wird ferner durch offene oder zu erwartende Erschließungs- oder Sielbaukosten beeinflusst.
Baugenehmigungen und Bauzeichnungen kontrolliere ich auf Übereinstimmung mit dem vorhandenen Gebäudebestand.
Zu den Grundlagen einer Verkehrswert-Ermittlung zählen insbesondere auch Gebäudemaße wie die Wohn- und Nutzfläche, der Bruttorauminhalt, die Bruttogrundfläche und die Geschossfläche.
Bei fremdgenutzten Immobilien ermittle ich die marktübliche Miete.
Bei Wohnungseigentum und Teileigentum wird die Übereinstimmung der Aufteilungspläne mit den tatsächlichen Verhältnissen und der Inhalt der Teilungserklärung auf den Verkehrswert geprüft.
Die Bewertung eines Erbbaurechts führe ich unter Berücksichtigung des Inhalts des Erbbaurechtsvertrages durch. Dabei wird insbesondere der nach den vertraglichen Vereinbarungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen mögliche Erbbauzins ermittelt.